Ein (seltener) versteckter Dissens liegt vor, wenn die Parteien meinen, übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben zu haben, aber beide Parteien ein unterschiedliches Verständnis haben, ohne dass nach dem Vertrauensprinzip eines davon zu schützen ist (dazu der nächste Absatz); auch bei einem die wesentlichen Vertragspunkten betreffenden versteckten Dissens kommt, weil die an sich übereinstimmenden Erklärungen nach dem Vertrauensprinzip unterschiedlich verstanden werden können, kein Vertrag zustande (zum Dissens anstelle vieler SCHWEN- ZER/FOUNTOULAKIS, Schweizerisches Obligationenrecht, Allgemeiner Teil, 8. Aufl., 2020, Rz. 29.07 ff.).