1.2.1.2. Der Kläger verlangt in seinen formellen Rechtsmittelanträgen nicht nur die Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheids, sondern auch die Gutheissung der Klage, die über Fr. 38'200.00 brutto gelautet hatte und von der er er erstinstanzlich nie, auch nicht teilweise Abstand genommen hatte.