a) der Entscheidgebühr Fr. 3'582.00 b) der Pauschale für das Schlichtungsverfahren Fr. 300.00 c) den Kosten für die Beweisführung (Zeugen) Fr. 193.10 d) den Kosten für die Übersetzung Fr. 501.20 Total Fr. 4'576.30 werden zu 90 % mit Fr. 4'118.65 dem Kläger und zu 10 % mit Fr. 457.65 der Beklagten auferlegt. -3-