1.4. Am 13. April 2022 fand vor dem Arbeitsgericht Zurzach die Hauptverhandlung statt, an der C., D., E. und F. als Zeugen sowie die Parteien (für die Beklagte G.) befragt wurden. Es folgten die Schlussvorträge der Parteivertreter, in deren Rahmen der Kläger ausdrücklich am Antrag auf Befragung der Zeugen H., I. und J. sowie auf Edition der Buchhaltung durch die Beklagte festhielt. 1.5. Gleichentags erging folgender Entscheid des Bezirksgerichts (Arbeitsgerichts) Bremgarten: " 1. In teilweiser Gutheissung der Klage wird die Beklagte verpflichtet, dem Kläger den Betrag von Fr. 4'050.– zu bezahlen. 2. 2.1 Die Gerichtskosten, bestehend aus