güterrechtlichen Auseinandersetzung stammen. Dispositiv-Ziffern 8.1 bis 8.3 des vorinstanzlichen Entscheids sind damit ersatzlos aufzuheben. 9. 9.1. Der Beklagte beantragt (Berufung Antrag 3), die Klägerin sei zu verpflichten, dem Beklagten allfällige Prozesskostenvorschüsse für das Rechtsmittelverfahren (inkl. allfälliger vorsorglicher Massnahmen) zurückzuerstatten.