Der Beklagte habe die Farm in Kanada vorehelich gekauft, auf die er sich nach seiner Pensionierung habe zurückziehen wollen. Die Klägerin habe nicht darauf vertrauen dürfen, dass der Beklagte seine Altersvorsorge während der Ehe noch weiter aufbauen würde. Im Gegenteil, es hätte ihr klar sein müssen, dass der Lebensstandard nach der Pensionierung des Beklagten massiv sinken würde, wenn sie nicht selbst arbeiten gehen würde, wozu der Beklagte die Klägerin stets ermuntert und angehalten habe. Die Klägerin könne sich somit gerade nicht auf den Vertrauensschutz berufen, wie dies die Vorinstanz zu Unrecht annehme.