Das schweizerische Recht der beruflichen Vorsorge überlasse Selbständigerwerbenden die freie Wahl, ob und gegebenenfalls wie sie sich gegen die Risiken vor Unfall, Invalidität und Alter schützen bzw. absichern wollten. Der Beklagte als Ein-Mann-Unternehmer habe sich gegen den Anschluss an eine Einrichtung der beruflichen Vorsorge entschieden. Die Zentralstelle 2. Säule habe am 3. Juni 2021 mitgeteilt, dass keine Guthaben für den Beklagten gemeldet worden seien (act. 497). Warum sich der Beklagte gegen einen - 47 -