6. 6.1. Beide Parteien beanstanden den vorinstanzlichen Entscheid bezüglich berufliche Vorsorge. Die Klägerin verlangt, es sei von Amtes wegen die Höhe der Austrittsleistung der zweiten Säule des Beklagten zu eruieren und das entsprechende Guthaben sei hälftig zu teilen (Berufung Antrag 7). Der Beklagte verlangt, von der Zusprechung einer Entschädigung an die Klägerin für die (berufliche) Altersvorsorge sei abzusehen (Berufung Antrag 4.4).