5.6.4.4. Bei Wohnsitz in der Gemeinde W. ergibt sich für das Jahr 2022 und dem hypothetischen Einkommen der Klägerin von Fr. 3'760.00 gemäss Steuerrechner des Bundes eine jährliche Steuerbelastung von Fr. 4'134.00, damit monatlich rund Fr. 344.00. Dabei ist als einziger Abzug jener für Versicherungsprämien und Zinsen für Sparkapitalien bereits berücksichtigt. Zieht man in Betracht, dass die Klägerin namhafte zusätzliche Steuerabzüge geltend machen kann (Berufsauslagen, Vorsorgeabzüge), scheint die Höhe der von der Vorinstanz eingesetzten Steuern jedenfalls nicht unangemessen.