Die Klägerin war auch in der Gastronomie tätig (Restaurant I. in W.; act. 467). Es könnte der Klägerin somit auch eine Stelle im Bereich der Gastronomie zugemutet werden. Gemäss statistischem Lohnrechner Salarium 2018 dürfte es der Klägerin sogar möglich sein, ein monatliches Bruttoeinkommen von Fr. 4'387.00 (Median Frau, 46 Jahre alt, ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Branche Gastronomie im Bereich personenbezogener Dienstleistungen, ohne Diensterfahrung) zu erzielen. Unter Berücksichtigung der Sozialabzüge (13%) ergibt sich für ein 100%-Pensum ein monatlicher Nettolohn von rund Fr. 3'816.00.