diesem Bereich zu arbeiten und ein Nettoeinkommen von Fr. 4'300.00 zu erwirtschaften. Die Klägerin arbeite inzwischen seit zwei Jahren wieder im Bereich der Gastronomie. Es sei ihr ohne weiteres möglich, eine Vollzeitstelle in diesem Bereich zu finden, wo notorischerweise händeringend nach Personal gesucht werde. Der vom Bundesrat allgemein verbindlich erklärte Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) sehe für Mitarbeiter ohne Berufslehre einen Mindestlohn von Fr. 3'477.00 brutto vor. Es bestehe zudem Anspruch auf einen 13. Monatslohn. Unter Berücksichtigung von Sozialversicherungsabzügen von 13% betrage der Mindestlohn monatlich rund Fr. 3'280.00 netto.