4.4.2. 4.4.2.1. Die Klägerin bringt vor (Berufung S. 20 f.), der Beklagte habe die Liegenschaft für ca. Fr. 1.7 Millionen verkauft (Berufungsbeilage 66). Die Klägerin habe vor Vorinstanz geltend gemacht, dass jährlich mindestens Fr. 15'000.00 aus der Errungenschaft in die Liegenschaft in S. geflossen seien. Der Beklagte habe dies an der Verhandlung sinngemäss bestätigt. Er müsse dort einen "Werkzeugpark" unterhalten und das gesamte Anwesen pflegen. Die Liegenschaft verfüge über einen erheblichen Wert und befinde sich in einem "Top-Zustand". Dies gehe mit jahrelangen, ehelichen und intensiven Investitionen in die Liegenschaft einher.