die Klägerin einen "Gegenwert" gehabt, weil die Wohnung als Familienwohnung gedient habe. Daher führe bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung die Verwendung der Einkünfte nicht zu einer Aufrechnung. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung könnten nur wertvermehrende und nicht bloss werterhaltende Investitionen zu einer Ersatzforderung führen. Bei der Farm in Kanada verhalte es sich anders. Die Klägerin habe während der meisten Zeit keinen "Gegenwert" gehabt.