Der Eigentümer könne so das steuerbare Reineinkommen reduzieren, so dass ein tieferer Steuersatz zur Anwendung gelange, der zu einer tieferen Steuerbelastung führe. Werde die steuerliche Eigendeklaration in die Begrifflichkeit einer güterrechtlichen Auseinandersetzung übersetzt, bedeute dies, dass der Eigentümer geltend mache, dass er Einkünfte (Errungenschaftsmittel) in der vergangenen Steuerperiode verwendet habe, um den Unterhalt einer Liegenschaft, die in seinem Alleineigentum stehe (Eigengut), zu finanzieren. Bei der Liegenschaft in R. habe - 29 -