3.3. Die Klägerin stellt nun vor Obergericht u.a. erneut den Antrag, es seien die Grundstückverkaufsverträge des Baulands und der Liegenschaft in R. einzureichen, obwohl sich diese bereits bei den Akten befinden. Weiter beantragt sie (Berufung Antrag 7), es sei von Amtes wegen die Höhe der Austrittsleistung der zweiten Säule des Beklagten zu eruieren und das entsprechende Guthaben sei hälftig zu teilen, obwohl eine entsprechende Abklärung bereits durch die Vorinstanz vorgenommen wurde (vgl. E. 6.5 hiernach). Was die Klägerin mit diesen und den weiteren umfangreichen Editionsbegehren erreichen möchte, begründet sie jedoch nicht ansatzweise.