3.2. 3.2.1. Die Klägerin rügt weiter die Verletzung des rechtlichen Gehörs (Berufung S. 24), da die Vorinstanz nicht ansatzweise begründe, weshalb die diversen Beweisanträge abgewiesen worden seien. Formell seien die Beweisanträge gar nicht behandelt worden. Da nicht dargetan worden sei, weshalb dieser oder jener Beweisantrag irrelevant sei, sei eine sachgerechte Beschwerde nicht möglich.