3.5. Mit Eingabe vom 17. November 2022 beantragte die Klägerin die Sistierung des Verfahrens. 3.6. Mit Verfügung vom 21. November 2022 wies der Instruktionsrichter den Antrag auf Verfahrenssistierung ab. 3.7. Mit Eingabe vom 6. Dezember 2022 stellte die Klägerin weitere Verfahrensanträge, welche der Instruktionsrichter mit Verfügung vom 7. Dezember abwies. 3.8. Die Parteien äusserten sich mit weiteren Eingaben vom 24. November 2022 (Beklagter) und 9. Dezember 2022 (Klägerin). Das Obergericht zieht in Erwägung: