6. Der Beklagte sei zu verpflichten, nachfolgende Unterlagen ins Recht zu legen: - Steuererklärungen und Veranlagungen 2015 bis 2020 in Kanada - Auszüge sämtlicher Bankkonti per 31.03.2015 und seit Mai 2018 bis heute - Das Verwaltungsratshonorar, die Dividendenbescheinigungen und die AHV-Lohnsummenmeldungen der E. GmbH für die Jahre 2015 bis 2018 - Die def. AHV-Abrechnung der E. GmbH für die Jahre 2015 bis 2018 - 13 -