2.10. Am 18. Mai 2021 fand die Hauptverhandlung statt, anlässlich welcher eine Parteibefragung durchgeführt wurde. Der Beklagte war über Skype zugeschaltet. 2.11. Am 10. August 2022 erkannte das Bezirksgericht Laufenburg u.a.: " 2. Der Anspruch der Klägerin aus Güterrecht beträgt Fr. 47'890.00. 3. Der Beklagte hat innert 30 Tagen der Klägerin einen Ausgleich aus Mitteln der beruflichen Vorsorge von Fr. 23'301.00 zu zahlen. Der Betrag ist auf folgendes Freizügigkeitskonto bei der Freizügigkeitsstiftung der H., [...] V. zu überweisen: […] - 11 -