6.2. Der Beklagte sei zu verpflichten, nachfolgende Unterlagen ins Recht zu legen: - Steuererklärungen und Veranlagungen 2015 bis 2018 in Kanada - Auszüge sämtlicher Bankkonti per 31.03.2015 und seit Mai 2018 bis heute - Das Verwaltungshonorar, die Dividendenbescheinigung und die AHV-Lohnsummenmeldung der E. GmbH für das Jahr (recte: die Jahre) 2015 – 2018 - Die def. AHV-Abrechnung der der E. GmbH für das Jahr (recte: die Jahre) 2015 – 2018 - Die Detailkontoauszüge der E. GmbH für das Jahr (recte: die Jahre) 2015 – 2018 - Die Jahresabrechnung der E. GmbH für das Jahr (recte: die Jahre) 2015 bis 2018