4.6. Es sei durch das Gericht ein Gutachten hinsichtlich des Wertes der D. AG (inkl. stiller Reserven und Ertragswert sowie nicht ausbezahlter Lohn) per 31. März 2015 und per aktuellem Wert einzuholen, wobei die Frage zu beantworten sei, ob der GmbH (recte: AG) durch den Beklagten oder Dritte ab 2017 unsachlich Vermögenswerte entzogen worden sind. -9- 4.7. Die Bezifferung der Ausgleichsforderung wird nach Edition sämtlicher relevanten Unterlagen vorgenommen.