3. Vorsorgeunterhalt Es sei der Beklagte zu verurteilen, der Klägerin jeden Monat CHF 500.00 an ihren Vorsorgeunterhalt zu zahlen. 4. Güterrecht 4.1. Es sei der Beklagte zu verpflichten, der Klägerin mindestens CHF 18'750.00 aus Güterrecht für die E. GmbH zu bezahlen. 4.2. Es sei der Beklagte zu verpflichten, der Klägerin mindestens CHF 25'000.00 aus Güterrecht für die D. AG zu bezahlen. 4.3. Es sei festzuhalten, dass der Beklagte der Klägerin per Ende Mai 2020 ausstehende Unterhaltszahlungen in der Höhe von CHF 87'640.00 schuldet.