11.2. Namentlich sei der Beklagte zu verpflichten, nachfolgende Unterlagen ins Recht zu legen: - Steuererklärungen und Veranlagungen 2015 bis 2018 (Schweiz und Kanada) - Lohnausweise 2016 bis 2018 - Auszüge sämtlicher Bankkonti per 31.03.2015 und seit Mai 2018 bis heute - Das Verwaltungshonorar, die Dividendenbescheinigung und die AHV-Lohnsummenmeldung der E. GmbH für das Jahr (recte: die Jahre) 2016 – 2018 - Die def.