8. Vorsorgeunterhalt 8.1. Es sei der Beklagte zu verurteilen, der Klägerin jeden Monat CHF 500.00 an ihren Vorsorgeunterhalt zu zahlen. 9. Güterrecht 9.1. Es sei die güterrechtliche Auseinandersetzung per Stichtag 31.03.2015 durchzuführen, wobei der Beklagte zu verurteilen sei, der Klägerin mindestens CHF 500'000.00 zu bezahlen und für den Streitfall festzulegen sei, welcher Ehegatte dem anderen welche Vermögenswerte herauszugeben bzw. welche Vermögenswerte welcher Partei zuzuweisen sind und welcher Ehegatte dem anderen in Abgeltung der güterrechtlichen Ansprüche welchen Betrag zu bezahlen hat.