Insbesondere habe er die Lohnausweise der letzten drei Jahre, das Verwaltungshonorar der letzten drei Jahre, die Dividendenbescheinigung der letzten drei Jahre, die AHV-Lohnsummenmeldung der D. AG und der E. GmbH der letzten drei Jahre, die def. AHV-Abrechnung der AG und der GmbH der letzten drei Jahre, die Detailkontoauszüge der AG und der GmbH der letzten drei Jahre, die Jahresabrechnung der AG und der GmbH der letzten drei Jahre vorzulegen. -4- 10. Prozesskosten 10.1. Es sei der Beklagte zu verurteilen, der Klägerin einen Prozesskostenvorschuss in der Höhe von CHF 6'000.00 zu bezahlen.