Gegenstand Ordentliches Verfahren betreffend Ehescheidung gemäss Art. 114 ZGB -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Parteien heirateten am tt.mm. 2003. Aus ihrer Ehe ging der Sohn C., geb. tt.mm. 2004, hervor. 2. 2.1. Mit unbegründeter Scheidungsklage vom 15. August 2018 stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Laufenburg folgende Rechtsbegehren (act. 1 ff.): " 1. Die Ehe der Parteien sei gestützt auf Art. 114 ZGB zu scheiden. 2. Es sei eine Einigungsverhandlung anzusetzen.