2. In Abänderung von Ziff. 5 des Entscheides des Bezirksgerichts Bremgarten vom 20. Mai 2022, Geschäfts-Nr.: OF.2019.85, sei dem Gesuchsgegner/ Berufungskläger die Tochter C._____, geb. tt.mm.2010, sowie der Sohn D._____, geb. tt.mm.2014, folgenden Betreuungsanteil einzuräumen: