3. Die Obhut über die gemeinsamen Kinder C._____, geboren am tt.mm.2010, und D._____, geboren am tt.mm.2014, wird der Gesuchstellerin zugeteilt. 4. Die AHV-Erziehungsgutschriften stehen der Gesuchstellerin zu. -3- 5. 5.1. Der Gesuchsteller wird für berechtigt erklärt, D._____ jedes zweite Wochenende von Freitagabend, 17:00 Uhr, bis Sonntagabend, 18:00 Uhr, zu sich auf Besuch zu nehmen. 5.2. 5.2.1. Der Gesuchsteller wird für berechtigt erklärt, C._____ jedes zweite Wochenende von Samstagabend, 17:00 Uhr, bis Sonntagabend, 18:00 Uhr, zu sich auf Besuch zu nehmen.