Unter Abzug von Sozialabgaben resultiert daraus ein monatliches Nettoeinkommen von rund Fr. 4'000.00 (inkl. 13. Monatslohn). Ein ähnliches Vollzeiteinkommen ergibt sich auch aus seinem aktuellen Einkommen. Demzufolge ist es dem Beklagten zuzumuten und tatsächlich möglich, unter Ausschöpfung seiner verbleibenden Arbeitskapazität ein monatliches Nettoeinkommen von rund Fr. 4'000.00 (inkl. 13. Monatslohn) zu erzielen.