2.5. Pro memoria wird festgehalten, dass die ganze Erziehungsgutschrift alleine der Mutter zusteht (alleinige elterliche Sorge). Die Mutter orientiert die zuständige Ausgleichskasse direkt. 3. Die von den Parteien abgeschlossene Teilvereinbarung über die Scheidungsfolgen vom 10. Juni 2021 wird gestützt auf Art. 279 ff. ZPO i.V.m. Art. 288 Abs. 1 ZPO in folgenden Punkten gerichtlich genehmigt: 3. Die Parteien verzichten gegenseitig auf nacheheliche Unterhaltsbeiträge gemäss Art. 125 ZGB. -3-