Kommt der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nach, so wird eine eigenmächtige Verwertung noch nicht entstandener Forderungen obsolet. Tut er dies nicht, so entfaltet die Globalzession weiterhin Wirkung. Auch der Schuldner bedarf vorliegend keines besonderen Schutzes (hierzu nachfolgend, E. 2.6). Wie erwähnt kann die Frage aber letztlich offengelassen werden.