Insofern geht es nicht um die Gültigkeit der Abtretung an sich, sondern um deren Umfang, weshalb sich eine Auseinandersetzung mit der in Literatur und Rechtsprechung strittigen Frage, ob die Zession abstrakter oder kausaler Natur ist, grundsätzlich erübrigt. Diese dogmatische Auseinandersetzung betrifft die Frage, ob eine Abtretung (als Verfügungsgeschäft) auch dann gültig ist, wenn das zugrundeliegende Verpflichtungsgeschäft (pactum de cedendo) mangelhaft ist. Die Diskussion wird vor allem vor dem Hintergrund des Schuldner- und Verkehrsschutzes geführt (vgl. für eine Übersicht zum Meinungsstand BÄRTSCHI, Verabsolutierte Abstraktheit oder relativierte Kausalität?