Dieser wird zweckmässigerweise nicht weiter zu ziehen sein, als es die Geschäftsbeziehung bedingt. Beschränkt man die Globalzession in diesem Sinne auf die gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen des Zedenten aus einer bestimmten Tätigkeit für den Zeitraum, in dem er Beziehungen zur Bank unterhält, wird grundsätzlich auch ein Ungleichgewicht zwischen der Leistung der Bank und der Gegenleistung ihres Kunden vermieden (DE GOTTRAU, Transfert de propriété et cession à fin de garantie: principes, et applications dans le domaine bancaire, in: Sûretés et garanties bancaires, Lausanne 1997, S. 221 ff., 240 ff.).