In jenem Zeitpunkt sei sie auf die Bank C. übergegangen. Daran ändere die Tatsache, dass die Bank C. den Rahmenkreditvertrag mit der Klägerin, zu dessen Sicherung die Globalzession gedient hat, am 22. Oktober 2010 beendet habe, nichts. Eine Kündigung des Kreditvertrags führe nicht automatisch zu einem Rückfall der Forderung. Eine gültige Zession lasse sich nur durch eine Rückzession rückgängig machen. Die Rückzession sei durch die Beklagte bestritten worden und der Beweis der Klägerin gescheitert, namentlich, weil die schriftliche Rückzession nicht habe vorgelegt werden können (angefochtener Entscheid E. 5.1.2). Die Klägerin habe eine weitere Rückzession per 10. Dezember 2021 behaup-