1. Die Klägerin erbringt Finanzdienstleistungen […]. Die Beklagte betrieb in Q. und in R. zwei Arztpraxen. Gegenstand der Klage ist eine (Kontokor- rent-) Forderung aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien (Clearing Verträge Nr. 6043 vom 12. März/28. April 2008 und Nr. 6047 vom 24./28. April 2008). 2. 2.1. Mit Klage vom 16. April 2021 beantragte die Klägerin beim Bezirksgericht Zofingen, die Beklagte sei zu verpflichten, ihr den Betrag von Fr. 65'596.07 nebst Zins zu 6 % p.a. seit dem 1. April 2020 zu bezahlen; alles unter Kos- ten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich 7.7 % MWST) zu Lasten der Beklagten.