phrenie) zu stellen, zumal praktisch ausgeschlossen erscheint, dass die Symptome einer solchen im Rahmen eines stationären Klinikaufenthalts vorgespielt werden können. Im Lichte der jüngsten psychiatrischen Einschätzung (vom September 2022) besteht auch ohne Gutachten kein ernsthafter Zweifel daran, dass die Beklagte auf absehbare Zeit ausser vielleicht in geschütztem Rahmen nicht im Erwerbsleben wird Fuss fassen können.