Klageantwortbeilage 2). Mit der Berufungsantwort hat die Beklagte eine "ärztliche Empfehlung" der F. vom 27. September 2022 verurkundet, wonach sie seit dem 7. September 2022 hospitalisiert sei und im Rahmen dieses stationären Aufenthalts "eine umfassende multimodale integrierte psychiatrische - 15 - Therapie" erhalte (Berufungsantwortbeilage 1). Die ärztliche Empfehlung enthält weiter die folgenden Ausführungen: