6.3.1.3. Was die Einkommensseite anbelangt, gesteht der Kläger – wie soeben erwähnt – für ein 100 %-Pensum zwar ein höheres monatliches Nettoeinkommen von Fr. 5'145.80 zu (vgl. Berufung S. 6; vgl. dazu einerseits die Lohnabrechnungen für die Monate Januar bis und mit August 2021 [bei Klagesammelbeilage 9c], die ein Bruttoeinkommen von Fr. 5'033.10 ausweisen, und die Lohnabrechnungen für die Monate Juni bis und mit August 2022 [Berufungssammelbeilage 5], die ein Bruttoeinkommen von Fr. 5'259.25 ausweisen), als es die Vorinstanz errechnet hat (Fr. 5'020.00).