Beklagte: - Monatliches Nettoeinkommen Fr. 0.00 (inkl. 13. Monatslohn, exkl. Kinder- / Ausbildungszulagen) - Vermögen Fr. 0.00 4. 4.1 Es wird festgestellt, dass der Kläger im internen Verhältnis für die Rechnung der C. vom 7. Dezember 2021 in der Höhe von Fr. 2'632.90 haftet. 4.2 Im Übrigen wird festgestellt, dass die Parteien beim heutigen Besitzstand güterrechtlich auseinandergesetzt sind. -4-