2. Der Kläger wird verpflichtet, der Beklagten an den nachehelichen Unterhalt ab Rechtskraft des Scheidungsurteils bis und mit Juli 2025 monatlich vorschüssig Fr. 1'546.85 zu bezahlen. 3. Bei der Festsetzung der Unterhaltsbeiträge wurde von folgenden Werten ausgegangen: Kläger: - Monatliches Nettoeinkommen Fr. 5'020.00 (inkl. 13. Monatslohn, exkl. Kinder- / Ausbildungszulagen) - Vermögen Fr. 0.00