1.2. Am 15. Februar 2022 fand vor dem Gerichtspräsidium Brugg die Einigungsverhandlung statt. 1.3. Mit Klageantwort vom 1. März 2022 stellte die Beklagte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die am 16. Januar 2016 in Q., R., geschlossene Ehe der Parteien sei gestützt auf Art. 114 ZGB zu scheiden. 2. Der Kläger sei zu verpflichten, an den persönlichen Unterhalt der Beklagten ab Rechtskraft des Scheidungsurteils für die Dauer von fünf Jahren monatlich vorschüssig Unterhaltsbeiträge in der Höhe von CHF 1'550.00 zu bezahlen.