Gegenstand Ordentliches Verfahren betreffend Ehescheidung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Klage vom 4. Oktober 2021 stellte der Kläger beim Gerichtspräsidium Brugg folgende Rechtsbegehren: " 1. Die am 16. Januar 2016 -in Q.- zwischen den Parteien begründete Ehe sei gestützt auf Art. 114 & event. Art. 112 ZGB aufzulösen. 2. Es seien die Nebenfolgen der Ehescheidung zu regeln; -eventuell- sei die / eine mögliche Parteivereinbarung zu genehmigen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten."