Gegenstand Kostenbeschwerde -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Ehe der Parteien wurde mit Entscheid vom 14. Februar 2022 vom Präsidium des Familiengerichts des Bezirksgerichts Lenzburg geschieden (OF.2021.85). Die Vorinstanz erkannte darin u.a.: " […] 5. Die Gerichtskosten, bestehend aus einer reduzierten Entscheidgebühr für das Dispositiv von CHF 2'400.00, werden den Parteien je zur Hälfte mit CHF 1'200.00 auferlegt. Die mit der Begründung des Entscheids entstandenen Mehrkosten von CHF 800.00 sind antragsgemäss dem Kläger aufzuerlegen. […]