[5.] Die Klägerin habe ein rechtsgültiges Dokument vorzuweisen, welches sie namentlich als die in der Klage aufgeführte Person identifiziert" - 17 - Duplikbegehren (act. 282): "[6.] Ich erkläre die Gerichtsbarkeit als befangen und verlange als deutscher Staatsangehöriger die Verweisung der weiteren Durchführung des Verfahrens an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. [7.] Die Anträge der Klägerin seien vollumfänglich abzuweisen.