BÜHLER, Berner Kommentar, 2012, N. 39 zu Art. 117 ZPO). In dem zwischen den Parteien im Jahre 2010 durchgeführten Eheschutzverfahren wurde der Prozesskostenvorschuss von Fr. 3'000.00 der Klägerin "à conto Güterrecht" - 14 - zugesprochen (Eheschutzentscheid vom 20. Oktober 2020 E. 6 und Dispo- sitiv-Ziffer 7).