" Ich erkläre die Gerichtsbarkeit als befangen und verlange als deutscher Staatsangehöriger die Verweisung der weiteren Durchführung des Verfahrens an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Die Anträge der Klägerin seien vollumfänglich abzuweisen. Sollte das Gericht auf Fortsetzung des Verfahrens ohne Vorlage von Beweismitteln der Klägerin bestehen, zeige ich hiermit bereits juristische Schritte gegen die Aussteller der Anerkennungs- und Personenstandsurkunden an." -6-