9. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Beklagten, insbesondere die Partei- und Gerichtskosten für das erstinstanzliche Zwischenverfahren betreffend Ungültigkeitserklärung der Ehe." 1.6. Mit Klageantwort vom 6. November 2020 (bei Gericht eingegangen am 8. Dezember 2020) stellte der Beklagte folgende Anträge: " Der Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens auf Scheidung und die damit verbundenen finanziellen Forderungen seien zurückzuweisen. -5- Im Falle einer Fortsetzung sei mir ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zu gewähren