Mit Zwischenentscheid vom 20. März 2019 stellte das Gerichtspräsidium Bremgarten sowohl den Bestand einer Ehe der Parteien als auch ein Kindesverhältnis zwischen dem Beklagten und C. fest. Eine vom Beklagten dagegen erhobene Berufung wies das Obergericht mit Entscheid vom 28. April 2020 ab. Auf die vom Beklagten dagegen eingereichte zivilrechtliche Beschwerde trat das Bundesgericht mit Entscheid vom 3. Juli 2020 nicht ein. 1.5. Mit vom 8. September 2020 datierter Klageergänzung stellte die Klägerin folgende Begehren: " 1. Es sei die zwischen den Parteien am tt.mm.jj vor der zuständigen Behörde in Q. / Philippinen geschlossene Ehe zu scheiden.