Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Beklagten." 1.2. Mit Eingabe vom 2. Dezember 2017 stellte der Beklagte folgende Begehren: " 1. Das Urteil des Bezirksgerichts Bremgarten in Sachen Eheschutz vom 20.10.2010 sei sofort und rückwirkend ausser Kraft zu setzen. 2. Die Klage betreffend Scheidung sei in allen Punkten abzuweisen. Die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten der Klägerschaft.