2.3.2. Vorliegend wurde das Konkursverfahren über die Klägerin am 2. Oktober 2023 eingestellt und kein Gläubiger hat die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt (vgl. Eingabe des Konkursamts Zug vom 26. März 2024). Demnach war das Beschwerdeverfahren fortzusetzen und ist ein Beschwerdeentscheid zu fällen.